Grundsätzlich darf das Fahrzeug vom Mieter selbst gefahren werden.
Darüber hinaus ist es möglich, im Mietvertrag weitere Fahrer anzugeben, die ebenfalls zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind.
Grundsätzlich darf das Fahrzeug vom Mieter selbst gefahren werden.
Darüber hinaus ist es möglich, im Mietvertrag weitere Fahrer anzugeben, die ebenfalls zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sind.